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Akkreditierung

Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung der Kompetenz einer Stelle, bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Die Akkreditierung ist im Akkreditierungsgesetz (BGBl. Nr.468/1992) geregelt.

Die Anforderungen an Prüf- und Kalibrierstellen sind in der EN ISO/IEC 17025, an Inspektionsstellen in der EN ISO/IEC 17020 und an Zertifizierungsstellen in der ON EN 45011 (Produkte) bzw. EN ISO/IEC 17065 (Produkte, Prozesse und Dienstleistungen), EN ISO/IEC 17021 (Managementsysteme) und der EN ISO/IEC 17024 (Personal) international festgelegt.

Es ist wichtig, zwischen Akkreditierung einer Stelle und der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach ÖNORM EN ISO 9000 ff zu unterscheiden. Bei der Zertifizierung eines Unternehmens wird die Konformität des dokumentierten Qualitätsmanagementsystems mit den Forderungen der Norm geprüft, überwacht und bescheinigt. Bei der Akkreditierung wird hingegen auch die Fachkompetenz der betroffenen Stellen beurteilt. Aus diesem Grund werden auch Zertifizierungsstellen akkreditiert.

Kunden sollten bei ihrer Wahl daher nur solche Prüf-, Überwachungs-, Kalibrier- und Zertifizierungsstellen berücksichtigen, die über eine aufrechte Akkreditierung verfügen.


Akkreditierungsstelle in Österreich ist:

BMWFJ www.bmwfj.gv.at


International sind die Akkreditierungsstellen in

EA www.european-accreditation.org


Kalibrierung

Kalibrierung ist die Zuordnung von angezeigten zu den zugehörigen bekannten Werten einer Meßgröße. Die Kalibrierung ersetzt nicht die Eichpflicht gemäß MAß- und Eichgesetz.

Eine akkreditierte Kalibrierstelle kann die Rückführbarkeit seiner Kalibrierungen auf das Österreichische Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

BEV www.bev.gv.at

und somit auf die grundlegenden SI Einheiten garantieren. (Kalibrierdienstverordnung BGBl. 42/1994)


Prüfung

Die Prüfung ist ein technischer Vorgang, der aus einer Bestimmung eines oder mehrerer Kennwerte eines bestimmtenProduktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung besteht und gemäß einer bestimmten Verfahrensweise (z.B. Norm) durchzuführen ist.

Überwachung (Inspektion)

Die Überwachung ist die Untersuchung eines Erzeugnisses, seiner Bauart, einer Dienstleistung, eines Verfahrens oder einer technischen Anlage und der Feststellung ihre Konformität mit besonderen oder allgemeinen Anforderungen auf Grund einer sachverständigen Beurteilung.

Zertifizierung

Die Zertifizierung ist die förmliche Bescheinigung der Konformität durch einen unparteiischen Dritten, der für diese Tätigkeit hiezu akkreditiert ist.



Jänner 2012